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Kanzlei Fischer & Partner 

Hochspezialisierte und dennoch persönliche Beratung, das ist in unserer Kanzlei kein Widerspruch. Auch wenn ein ganzes Team von Spezialisten an komplexen Fragestellungen arbeitet, es gibt immer einen persönlichen Ansprechpartner.

Durch unsere integrierte Beratung können wir Ihnen individuelle und passgenaue Lösungen in allen Bereichen bieten. Von der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung bis zur Unternehmensberatung.

Die Kanzlei Fischer & Partner wurde im Jahr 1972 als Kanzlei für Beratung in Steuerangelegenheiten gegründet.

Derzeit stehen Ihnen über 50 Mitarbeiter an 4 Standorten in Deutschland in einer interdisziplinär organisierten Kanzlei zur Verfügung.

Verschiedene Kooperationen stärken unseren Leistungsverbund um schnell und flexibel handeln zu können.

Unser Dienstleistungsangebot ist integriert, praxisnah, auf Wertzuwachs und zügige Realisierung ausgerichtet. Wir richten unsere Lösungsangebote darauf aus, die Risiken unserer Mandanten zu bewältigen, die finanzielle Performance unserer Mandanten zu verbessern, Transaktionen zu realisieren und das Wachstum unserer Mandanten zu unterstützen.

 
Bürgerentlastungsgesetz
Der Bundestag hat am 19.06.2009 das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) verabschiedet. Neben den Vorsorgeaufwendungen wurden auch Nachbesserungen bei der Unternehmensbesteuerung sowie weitere Anpassungen geregelt.
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BilMoG verabschiedet

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde am 03.04.2009 vom Bundesrat verabschiedet und ist im Wesentlichen ab dem 01.01.2010 anzuwenden. Somit tritt dann die größte HGB-Reform seit über 20 Jahren in Kraft.

Folgende zentrale Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf vom Mai letzten Jahres haben sich ergeben:

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© 2009 Kanzlei Fischer & Partner
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