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Kanzlei Fischer & Partner 

Hochspezialisierte und dennoch persönliche Beratung, das ist in unserer Kanzlei kein Widerspruch. Auch wenn ein ganzes Team von Spezialisten an komplexen Fragestellungen arbeitet, es gibt immer einen persönlichen Ansprechpartner.

Durch unsere integrierte Beratung können wir Ihnen individuelle und passgenaue Lösungen in allen Bereichen bieten. Von der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung bis zur Unternehmensberatung.

Die Kanzlei Fischer & Partner wurde im Jahr 1972 als Kanzlei für Beratung in Steuerangelegenheiten gegründet.

Derzeit stehen Ihnen über 50 Mitarbeiter an 4 Standorten in Deutschland in einer interdisziplinär organisierten Kanzlei zur Verfügung.

Verschiedene Kooperationen stärken unseren Leistungsverbund um schnell und flexibel handeln zu können.

Unser Dienstleistungsangebot ist integriert, praxisnah, auf Wertzuwachs und zügige Realisierung ausgerichtet. Wir richten unsere Lösungsangebote darauf aus, die Risiken unserer Mandanten zu bewältigen, die finanzielle Performance unserer Mandanten zu verbessern, Transaktionen zu realisieren und das Wachstum unserer Mandanten zu unterstützen.

 
GmbH-Reform verabschiedet

Am 26. Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Nach Zustimmung des Bundesrats tritt es nun am 1.11.2008 in Kraft.

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BILMOG verschiebt sich

Das Gesetzgebungsverfahren und damit voraussichtlich auch der Anwendungszeitpunkt des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) verzögern sich.Der Regierungsentwurf wurde Ende September im Bundestag in weniger als 30 Minuten "beraten" und anschließend an den Rechtsausschuss verwiesen. Der Rechtsausschuss tagte hierzu Mitte Oktober 2008.

Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise wurde die nächste Expertenanhörung erst für den 17.12.2008 angesetzt, so dass eine Verabschiedung des BilMoG noch in 2008 mittlerweile mehr als unwahrscheinlich geworden ist. Mit einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum BilMoG und der 2. und 3. Lesung im Bundestag dürfte nicht mehr vor Februar bzw. März 2009 zu rechnen sein. Die aktuellen Entwicklungen sprechen somit deutlich für eine Verabschiedung des BilMoG erst in 2009.

Erleichterungen, insbesondere Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse in § 267 HGB werden dagegen aus EU-rechtlichen Gründen rückwirkend ab 2008 um 20% erhöht.

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