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BILMOG verschiebt sich

Das Gesetzgebungsverfahren und damit voraussichtlich auch der Anwendungszeitpunkt des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) verzögern sich.Der Regierungsentwurf wurde Ende September im Bundestag in weniger als 30 Minuten "beraten" und anschließend an den Rechtsausschuss verwiesen. Der Rechtsausschuss tagte hierzu Mitte Oktober 2008.

Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise wurde die nächste Expertenanhörung erst für den 17.12.2008 angesetzt, so dass eine Verabschiedung des BilMoG noch in 2008 mittlerweile mehr als unwahrscheinlich geworden ist. Mit einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum BilMoG und der 2. und 3. Lesung im Bundestag dürfte nicht mehr vor Februar bzw. März 2009 zu rechnen sein. Die aktuellen Entwicklungen sprechen somit deutlich für eine Verabschiedung des BilMoG erst in 2009.

Erleichterungen, insbesondere Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse in § 267 HGB werden dagegen aus EU-rechtlichen Gründen rückwirkend ab 2008 um 20% erhöht.

Eckpunkte des Reformvorhabens sind:

Einzelkaufleute und Personengesellschaften, die bestimmte Schwellenwerte (500.000 € Umsatz oder 50.000 € Gewinn) nicht überschreiten, werden von der Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung nach handelsrechtlichen Vorschriften befreit.

Die Größenklassen, die darüber entscheiden, welche Informationspflichten ein Unternehmen treffen, werden angehoben: Die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse werden um 20% erhöht. Schwellenwerte für die kleine GmbH: rd. 4,8 Mio. € Bilanzsumme, rd. 9,8 Mio. € Umsatzerlöse und 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Schwellenwerte für die mittelgroße GmbH: rd. 19,2 Mio. € Bilanzsumme, rd. 38,5 Mio. € Umsatzerlöse und 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (z.B. Patente oder know-how) sind zukünftig in der HGB-Bilanz anzusetzen. Steuerlich bleiben die Aufwendungen nach wie vor abzugsfähig.

Finanzinstrumente (z.B. Aktien, Schuldverschreibungen, Fondsanteile), die zu Handelszwecken erworben werden, werden künftig zum Bilanzstichtag mit dem Zeitwert bewertet.

Rückstellungen sollen realistischer bewertet werden. Künftige Entwicklungen (Lohn-, Preis- und Personalentwicklungen) sollen deshalb stärker berücksichtigt werden. Die steuerlichen Vorschriften bleiben unverändert.

 
© 2008 Kanzlei Fischer & Partner
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