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GmbH-Reform verabschiedet

Am 26. Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Nach Zustimmung des Bundesrats tritt es nun am 1.11.2008 in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist die Beschleunigung von Unternehmensgründungen, die Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform sowie die Bekämpfung von Missbräuchen.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Beschleunigung von Unternehmensgründungen 
    • Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen
    • Einführung von Musterprotokollen
    • Beschleunigung der Registereintragung
  • Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform
    • Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland
    • mehr Transparenz bei Gesellschaftsanteilen
    • gutgläubiger Erwerb von Gesellschaftsanteilen
    • Sicherung des Cash Pooling
    • Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts
  • Bekämpfung von Missbräuchen

 

 

 
© 2008 Kanzlei Fischer & Partner
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