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Wachstumsbeschleunigungsgesetz verkündet |
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Am 30.12.2009 ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz verkündet worden.
Das Gesetz tritt gem. seinem Artikel 15 Abs. 1 vorbehaltlich der Abs. 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung, somit am 31.12.2009 in Kraft. Die wesentlichen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, des Grunderwerbsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes sowie die in Artikel 14 enthaltene Regelung zur Anwendung des Artikel 3 des Erbschaftsteuerreformgesetzes treten am 01.01.2010 in Kraft.
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