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Kanzlei Fischer & Partner 

Hochspezialisierte und dennoch persönliche Beratung, das ist in unserer Kanzlei kein Widerspruch. Auch wenn ein ganzes Team von Spezialisten an komplexen Fragestellungen arbeitet, es gibt immer einen persönlichen Ansprechpartner.

Durch unsere integrierte Beratung können wir Ihnen individuelle und passgenaue Lösungen in allen Bereichen bieten. Von der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung bis zur Unternehmensberatung.

Die Kanzlei Fischer & Partner wurde im Jahr 1972 als Kanzlei für Beratung in Steuerangelegenheiten gegründet.

Derzeit stehen Ihnen über 50 Mitarbeiter an 4 Standorten in Deutschland in einer interdisziplinär organisierten Kanzlei zur Verfügung.

Verschiedene Kooperationen stärken unseren Leistungsverbund um schnell und flexibel handeln zu können.

Unser Dienstleistungsangebot ist integriert, praxisnah, auf Wertzuwachs und zügige Realisierung ausgerichtet. Wir richten unsere Lösungsangebote darauf aus, die Risiken unserer Mandanten zu bewältigen, die finanzielle Performance unserer Mandanten zu verbessern, Transaktionen zu realisieren und das Wachstum unserer Mandanten zu unterstützen.

 
Bürgerentlastungsgesetz
Der Bundestag hat am 19.06.2009 das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) verabschiedet. Neben den Vorsorgeaufwendungen wurden auch Nachbesserungen bei der Unternehmensbesteuerung sowie weitere Anpassungen geregelt.

Ab 2010 lässt sich nicht nur ein größerer Teil der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzen. Das Bürgerentlastungsgesetz bringt auch Hilfen gegen die Wirtschaftskrise und Änderungen bei der Geldanlage.

Durch das Gesetz lässt sich in erster Linie ab dem Veranlagungszeitraum 2010 ein größerer Teil der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben absetzen. Das gilt unabhängig davon, ob jemand privat oder gesetzlich versichert und Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist. Darüber hinaus sollen privat Krankenversicherte erstmals die entsprechenden Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen können und der eingetragene Lebenspartner wird mit dem Ehegatten auf eine Stufe gestellt.

Über den Regierungsentwurf vom 16.3.2009 (BT-DRs. (16/12254) hinaus hat der Bundestag Nachbesserungen bei der Unternehmensbesteuerung und weitere Anpassungen verabschiedet, die sich aufgrund einer Vereinbarung des Finanzausschusses vom 27.5.2009 ergeben haben. Das sind zum Beispiel:

  • Die Berücksichtigung sonstiger Versicherungsbeiträge wird verbessert, indem der gemeinsame Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen und andere Versicherungen von 1.500/2.400 EUR auf 1.900/2.800 EUR erhöht wird. Damit entfällt die geplante Günstiger-Prüfung.
  • Die Freigrenze bei der Zinsschranke wird von 1 Mio. EUR auf 3 Mio. EUR angehoben. Damit fallen mehr als die Hälfte der belasteten Unternehmen aus der Zinsschrankenregelung heraus. Dies soll zu einer steuerlichen Entlastung von 60 Mio. EUR führen. Dies gilt aber nur für Wirtschaftsjahre, die nach dem 25.5.2007 beginnen und vor dem 1.1.2010 enden.
  • Die Verlustabzugsregel wird über eine Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG für 2008 und 2009 entschärft.
  • Die Umsatzgrenze bei der Ist-Versteuerung wird zwischen dem 1.7.2009 und dem 31.12.2011 bundesweit auf 500.000 EUR angehoben. Dies soll die Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen stärken und Unternehmen um 1,95 Mrd. EUR entlasten.
  • Die Höchstgrenze für Einkünfte und Bezüge wird bei volljährigen Kindern und bei Unterhaltsleistungen ab 2010 an den Grundfreibetrag angepasst.
 
© 2010 Kanzlei Fischer & Partner
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