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Am 30.12.2009 ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz verkündet worden.
Das Gesetz tritt gem. seinem Artikel 15 Abs. 1 vorbehaltlich der Abs. 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung, somit am 31.12.2009 in Kraft. Die wesentlichen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, des Grunderwerbsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes sowie die in Artikel 14 enthaltene Regelung zur Anwendung des Artikel 3 des Erbschaftsteuerreformgesetzes treten am 01.01.2010 in Kraft.
Die wichtigsten steuerlichen Änderungen im Überblick:
Einkommensteuer:
- Die Kinderfreibeträge werden von insgesamt EUR 6.024 auf EUR 7.008 angehoben. Gleichzeitig wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2010 für jedes Kind um EUR 20 erhöht.
- Die bis 2007 geltende Regelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis EUR 410 wird wieder eingeführt. Alternativ wird ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen EUR 150 und EUR 1.000 zugelassen.
- Bei der ZInsschranke wird eine höhere Freigrenze von EUR 3 Mio. eingeführt.
- Einführung eines Vortrags des EBITDA bei der Zinsschranke rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren.
- Verbesserung der Anwendung der sog. Escape-Klausel bei der Zinsschranke für deutsche Konzerne.
Körperschaftsteuer:
- In Höhe der stillen Reserven wird bei Beteiligungserwerben an Körperschaften der Übergang des Verlusts zugelassen. Durch die Neuregelung im Rahmen der Verlustabzugsbeschränkungen bleiben die nicht genutzten Verluste in Höhe der stillen Reserven des steuerpflichtigen inländischen Betriebsvermögens der erworbenen Gesellschaft erhalten, die auf den anteiligen Beteiligungserwerb entfallen.
- Bei bestimmten konzerninternen Umgliederungen wird der Abzug von Verlusten zugelassen.
- Die zeitliche Beschränkung bei der mit dem Bürgerentlastungsgesetz eingeführten körperschaftsteuerlichen Sanierungsklausel wird aufgehoben. Im Sanierungsfall bleiben Verlustvorträge damit unbefristet erhalten.
Gewerbesteuer:
Reduzierung des gewerbesteuerlichen Hinzurechnungssatzes bei Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern von 65 % auf 50 %.
Umsatzsteuer:
Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe auf 7 %. Die Ermäßigung umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen.
Erbschaftsteuer:
- Senkung der Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in der Steuerklasse II durch einen neuen Steuertarif von 15 % bis 43 %.
- Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen:
- Der Zeitraum, für den ein Betrieb die Lohnsumme einhalten muss, um die Verschonung (Regelverschonung) ungekürzt erhalten zu können, wird von sieben auf fünf Jahre verringert. Dementsprechend wird die erforderliche Mindestlohnsumme, von derzeit 650 % auf 400 % herabgesetzt. Zusätzlich sollen Betriebe, die nicht mehr als 20 Beschäftigte haben, nicht der Lohnsummenregelung unterliegen.
- Im Fall der Option des Erwerbers für eine vollständige Verschonung (Optionsverschonung) wird der Behaltenszeitraum, in dem der Betrieb in seiner Substanz fortgeführt werden muss, auf sieben Jahre herabgesetzt. Dementsprechend wird die erforderliche Lohnsumme, die ein Betrieb einhalten muss, von 1.000 % auf 700 % verringert.
Die geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuergesetztes (ErbStG) sind nach der allgemeinen Anwendungsregelung erstmals auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31. Dezember 2009 entsteht.
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