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Kanzlei Fischer & Partner 

Hochspezialisierte und dennoch persönliche Beratung, das ist in unserer Kanzlei kein Widerspruch. Auch wenn ein ganzes Team von Spezialisten an komplexen Fragestellungen arbeitet, es gibt immer einen persönlichen Ansprechpartner.

Durch unsere integrierte Beratung können wir Ihnen individuelle und passgenaue Lösungen in allen Bereichen bieten. Von der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung bis zur Unternehmensberatung.

Die Kanzlei Fischer & Partner wurde im Jahr 1972 als Kanzlei für Beratung in Steuerangelegenheiten gegründet.

Derzeit stehen Ihnen über 50 Mitarbeiter an 4 Standorten in Deutschland in einer interdisziplinär organisierten Kanzlei zur Verfügung.

Verschiedene Kooperationen stärken unseren Leistungsverbund um schnell und flexibel handeln zu können.

Unser Dienstleistungsangebot ist integriert, praxisnah, auf Wertzuwachs und zügige Realisierung ausgerichtet. Wir richten unsere Lösungsangebote darauf aus, die Risiken unserer Mandanten zu bewältigen, die finanzielle Performance unserer Mandanten zu verbessern, Transaktionen zu realisieren und das Wachstum unserer Mandanten zu unterstützen.

 
Wachstumsbeschleunigungsgesetz verkündet

Am 30.12.2009 ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz verkündet worden.

Das Gesetz tritt gem. seinem Artikel 15 Abs. 1 vorbehaltlich der Abs. 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung, somit am 31.12.2009 in Kraft. Die wesentlichen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, des Grunderwerbsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes sowie die in Artikel 14 enthaltene Regelung zur Anwendung des Artikel 3 des Erbschaftsteuerreformgesetzes treten am 01.01.2010 in Kraft.

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Mehrwertsteuerpaket tritt am 1.1.2010 in Kraft
Am 1.1.2010 treten mit dem Mehrwertsteuerpaket grundlegende Neuerungen im Umsatzsteuerrecht in Kraft. Dies betrifft z.B. die Rechnungstellung und das Vorsteuervergütungsverfahren.
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© 2010 Kanzlei Fischer & Partner
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